Bürgerbüro - Einwohnermeldeamt - Passamt - Gewerbeamt

Für alle Belange, die Sie im Bürgerbüro erledigen möchten, bitten wir Sie, vorher sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Mit unserem neuen Service können Sie als Bürger rund um die Uhr eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abwickeln.

Auch wenn wir uns freuen, Sie als „Kunde“ im Rathaus begrüßen zu dürfen und Ihnen gerne in Ihrem Anliegen helfen möchten, wollen wir Ihnen nach Möglichkeit den Weg ins Amt ersparen. Unser Angebot an elektronischen Diensten bauen wir ständig aus, so dass das Rathaus rund um die Uhr für Sie geöffnet ist

Um zu unserem Bürgerservice-Portal zu gelangen, klicken Sie bitte auf das Logo:

 

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Nied, Miriam
Mitarbeiterin
09307/9889-14 09307/9889-10 17
Lutz, Mareike
Mitarbeiterin
09307/9889-13 09307/9889-10 17

Häufige Fragen

Personalausweis

  • alter Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei erstmaliger Beantragung im Markt Neubrunn wird eine Personenstandsurkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ...)

  • Kosten <24 Jahre: 22,80 €
  • Kosten >24 Jahre: 37,00 €

Reisepass

  • alter Reisepass (falls vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei erstmaliger Beantragung im Markt Neubrunn wird eine Personenstandsurkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ...)

  • Kosten <24 Jahre: 37,50 €
  • Kosten >24 Jahre: 70,00 €

Wir raten immer, dass Sie von einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen ausgehen.

Sämtliche Dokumente der Bundesrepublik Deutschland werden in der Bundesdruckerei Berlin produziert. Wir haben keinen Einfluss auf die Produktion und wissen auch nicht, wie hoch das Druckaufkommen vor Ort ist.

JA, hierzu müssen Sie der Person eine ausgefüllte Vollmacht und das abgelaufene hoheitliche Dokument (Personalausweis, Reisepass) zur Abholung mitgeben.
Sie finden die Vollmacht bei unseren Formularen.

  • Personalausweis
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

Die zu meldende Person MUSS persönlich anwesend sein.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, setzen Sie sich bitte zuerst telefonisch mit uns in Verbindung.

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hier gelangen Sie zu wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Grundsätzlich ist eine Beglaubigung von Dokumenten im Bürgerbüro möglich.

Bitte beachten Sie folgende Info!